Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Beratungs-, Planungs- und sonstigen Leistungen der BNP Paribas Real Estate GmbH, Abteilung Project Solutions

1      Gegenstand und Zustandekommen des Vertrags
1.1
   Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Erbringung von Services. Unter Service ist die Durchführung einer bestimmten Aufgabe sowie die Erbringung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen zu verstehen. Service kann in Form von Werk- oder Dienst­leistungen erbracht werden.

1.2   Ein Vertrag – dessen Regelungen dem Inhalt dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgehen – kommt durch Unterzeichnung durch den Kunden und uns, spätestens jedoch mit Erbringung der Service­leistungen, zustande.

1.3   Weitere Bedingungen für Serviceleistungen können sich aus Dokumenten ergeben, die von uns bereitgestellt und als Anlagen und Auftragsdokumente Teil des Vertrags werden. Anlagen werden durch Bezugnahme (z. B. in einem Auftragsdokument) Vertragsbestandteil.

2      Preise und Zahlungsbedingungen
2.1   Serviceleistungen werden je nach Vereinbarung (gemäß Projektfortschritt), laufend während des Servicezeitraums oder nach deren Beendigung in Rechung gestellt.

2.2   Bei Serviceleistungen auf Zeitbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reise- sowie ggf. entstandene Wartezeiten zu den jeweils gültigen Vergütungsklassen und Berechnungssätzen kalkuliert. Sonstige Aufwendungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet. Die Rechnungsstellung erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – nach Projektfortschritt oder nach Durchführung der Leistung.

2.3   Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Ist 30 Tage nach Fälligkeit die Zahlung nicht eingegangen, können wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen.
Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Steuersatz in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Steuersätzen als getrennt vereinbart.
Der Kunde kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

3      Einsatz von Personal
Wir sind berechtigt, Unterauftragnehmer mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen davon zu beauftragen.

4      Abnahme von Werkleistungen
Der Kunde nimmt vereinbarte Werkleistungen nach Übergabe unverzüglich ab. Unerhebliche Abweichungen von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen ihn nicht, die Abnahme zu verweigern. Unsere Verpflichtungen zur Fehlerbeseitigung gemäß den Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.

5      Gewährleistung
5.1   Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt 12 Monate, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart. Es gilt mindestens die gesetzliche Gewährleistungsfrist für den Kunden als Verbraucher sowie für ein Bauwerk oder ein Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht.

5.2   Bei Werkleistungen gewährleisten wir, dass die vertraglich verein­barten Leistungsmerkmale erfüllt sind und dem Leistungsumfang entsprechen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme.

5.3   Wir beheben Gewährleistungsmängel, über die der Kunde schriftlich informiert hat. Gelingt es uns auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht, einen Fehler innerhalb dieser Zeit zu beheben, kann der Kunde – soweit der Wert oder die Tauglichkeit der Leistung einge­schränkt ist – nach seiner Wahl die Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei unerheblichen Fehlern oder Abweichungen ist jedoch ein Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. Im Übrigen findet Ziffer 7 Anwendung, soweit es sich nicht um nur unerhebliche Mängel handelt.

5.4   Bei Dienstleistungen besteht kein Anspruch auf Gewährleistung oder Minderung.

6      Schutzrechte
6.1   Materialien (Arbeitsergebnisse) sind Schriftwerke oder andere urheberrechtlich geschützte Werke in schriftlicher, maschinenlesbarer oder anderer Darstellungsform, wie z.B. Dokumentationen, Protokolle, Zeichnungen, Konzepte, Berechnungen, Modelle und ähnliche Werke. Wir sind berechtigt, eine Kopie aller Materialien, die während der Durchführung der Leistungen entstehen, zu behalten, hinsichtlich derer wir das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite, gebührenfreie Recht erhalten, diese intern und extern zu nutzen und auszuführen, insbesondere diese zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen, zu verbreiten und abgeleitete Werke solcher Materialien zu erstellen und zu verbreiten sowie das Recht hat, Dritten die vorgenannten Rechte einzuräumen. Soweit Arbeitsergebnisse während der Durchführung von Leistungen entstehen oder bereits vorher bestanden, an denen wir oder Dritte alle Eigentums- und Nutzungsrechte besitzen, erhält der Kunde eine Kopie dieser spezifizierten Materialien sowie – aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung sämtlicher von uns nach dem Vertrag erbrachter Leistungen – das unwiderrufliche, nicht ausschließliche, weltweite Recht, Kopien solcher Arbeitsergebnisse innerhalb seines Unternehmens zu nutzen, auszuführen, zu vervielfältigen, anzuzeigen, vorzuführen und zu verteilen.

6.2   Änderungen und Umgestaltungen von Materialien, die der Kunde beistellt, werden von ihm im Auftragsdokument als „Bearbeitungen“ gekennzeichnet. Der Kunde legt uns vor der Bearbeitung eine entsprechende Einwilligung des Rechtsinhabers der beigestellten Materialien vor.

6.3   Der Kunde stellt uns und unsere verbundenen Unternehmen und Unterauftragnehmer von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei, die auf Grund einer unberechtigten Übergabe von beigestellten Materialien zur Bearbeitung gemäß vorgenannten Absatz entstehen.

7      Abwicklung des Vertrags, Fristen, Termine
7.1   Wir bemühen uns nach besten Kräften, die von uns verbindlich und in Schriftform festgesetzten Fristen und Termine für die Erledigung im einzelnen bezeichneter Aufgaben einzuhalten. Für Verzögerungen und Terminüberschreitungen, die sich durch höhere Gewalt oder durch ausgebliebene oder verzögerte Mitwirkung des Kunden oder durch Dritte, die nicht als Erfüllungsgehilfen von uns selbst beauftragt wurden, ergeben, haften wir nicht. Im Fall von Termin- oder Fristüberschreitungen passt der Kunde gemeinsam mit uns und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Belange früher festgelegte Fristen und Termine der zwischenzeitlichen Entwicklung entsprechend an.

7.2   Die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags setzt voraus, dass der Kunde die Mitwirkungspflichten fristgemäß erfüllt. Geschieht dies nicht und entstehen dadurch Verzögerungen und/oder Mehraufwand, können wir – unbeschadet weitergehend gesetzlicher Rechte – Änderungen des Zeitplans und der vereinbarten Preise verlangen. Ferner können wir dem Kunden eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten setzen nach deren Ablauf wir zur Kündigung des Vertrags berechtigt sind. Eine automatische Vertragsaufhebung nach Ablauf der Frist erfolgt jedoch nicht.

7.3   Soweit der Kunde nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen wünscht, erörtern wir diese und die sich hieraus ergebenden Termin- und Kostenfolgen mit ihm. Eine Verpflichtung, solche zusätzlichen Leistungen in den Vertrag aufzunehmen, besteht nicht, jedoch bemühen wir uns – wenn der Kunde den hierdurch entstehenden Zeitverschiebungen und Kostenerhöhungen zustimmt – im Rahmen unserer Kapazitäten bestmöglich, solchen Wünschen zu entsprechen.

8      Nutzung der Unterlagen als Referenz und zu Werbezwecken
8.1   Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Materialien (insbesondere Fotos) als Referenzen und zu Werbezwecke nutzen dürfen.

9      Vertraulichkeit
9.1   Wir verpflichten uns gegenseitig, alle in Verbindung mit der Bearbeitung dieses Vertrags erhaltenen Informationen, Unterlagen und Kenntnisse vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit erfasst nicht solche Informationen, die aufgrund gesetzlicher oder behördenrechtlicher Bestimmungen offengelegt werden müssen oder öffentlich bekannt sind oder die wir in gesetzlich zulässiger Weise von dritter Seite erhalten haben.

9.2   Auf jederzeit mögliches schriftliches Verlangen des Kunden geben wir alle erhaltenen Unterlagen und Informationen, einschließlich aller Dateien oder auf Informationsträgern gezogenen oder angelegten Kopien an den Kunden zurück bzw. vernichten sie.

9.3   Von der Verpflichtung zur Rückgabe / Vernichtung sind solche vertraulichen Informationen ausgenommen, die automatisch durch Backups von Datensicherungssystemen gesichert werden und auf die kein systematischer Zugriff möglich ist. Gleiches gilt für gesetzliche Aufbewahrungsvorschriften.

9.4   Diese Vertraulichkeit gilt für die Dauer eines Jahres nach Vertragsbeendigung.

10    Kündigung
10.1  Soweit nicht im jeweiligen Vertrag vereinbart, bzw. nach Maßgabe des jeweils vereinbarten Vertrags, können der Kunde und wir einen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos schriftlich kündigen, wenn der jeweils andere seine vertraglichen Verpflichtungen – auch nach Einräumung einer angemessenen Nachfrist – nicht erfüllt. Bei unerheblichen Vertragsverletzungen ist eine Kündigung ausgeschlossen.

10.2  Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die bis zur Vertragskündigung erbrachten Serviceleistungen zu bezahlen sowie uns sonstige Kosten und Ansprüche zu erstatten, die sich aus den vertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen ergeben.

11    Haftung
11.1  Für die Verletzung vertraglicher Hauptpflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit diese nicht durch vertragliche Bestimmungen in zulässiger Weise modifiziert wurden bzw. werden.

11.2  Für die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung vertraglicher Nebenpflichten haften wir ebenso. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung vertraglicher Nebenpflichten ist ausgeschlossen.

11.3  Soweit eine Haftung aufgrund zwingenden Rechts besteht, wird diese durch vertragliche Regelungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

11.4  In allen sonstigen Fällen ist unsere Haftung für mittelbare sowie Folgeschäden ausgeschlossen und im Übrigen auf den Ersatz des vertragstypischen, zum Zeitpunkt des Eintritts des schadenauslösenden Ereignisses vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

11.5  Zur Deckung vernünftigerweise vorhersehbaren Schadens werden wir für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, und zwar in Höhe von pauschal 7,5 Mio. €. Unsere Haftung ist in allen Fällen auf den vorstehenden Betrag begrenzt, solange Versicherungsschutz in ent­sprechender Höhe besteht.

11.6  Sollte uns der Kunde Ansichten oder weitere Materialien des Objekts zur Verwendung zur Verfügung stellen, so sichert er uns schon jetzt zu, dass er über das Bildmaterial frei verfügen darf und dieses frei von Rechten Dritter ist. Sollte der Kunde wegen des Bildmaterials auf die Verletzung von Urheber- oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen werden, so sichert er uns die Schadensfreistellung zu.

11.7  Unsere Vertragshaftung verfällt, wenn der Kunde sie nicht längstens innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis des Anspruchsgrunds schriftlich uns gegenüber geltend macht.

11.8  Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und / oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Internetseite.

12    Sonstige Rechte und Pflichten der Parteien
Der Kunde und wir stimmen darin überein, dass

12.1  keine der Parteien daran gehindert ist, ähnliche Verträge mit anderen abzuschließen;

12.2  jede Partei, bevor sie rechtliche Schritte wegen Nichterfüllung einer Vertragsbedingung unternimmt, der anderen die Erfüllung in angemessener Weise ermöglicht;

12.3  Ansprüche aus diesem Vertrag – soweit nicht in Ziffer 5 abweichend geregelt – einer dreijährigen Verjährungsfrist unterliegen, soweit nicht eine längere Frist zwingend gesetzlich vorgesehen ist;  

12.4  mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen keine der Parteien für die Nichterfüllung von Verpflichtungen verantwortlich ist, soweit die Gründe hierfür außerhalb des eigenen Einflussbereichs liegen und nicht ausdrücklich eine Verantwortlichkeit für derartige Gründe vorgesehen ist;

12.5  die Abtretung von Rechten aus einem Vertrag – mit Ausnahme von unseren Zahlungsansprüchen – unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung bedarf, soweit es sich nicht um eine Übertragung innerhalb seines Unternehmens oder an einen Rechtsnachfolger handelt. Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

12.6  der Kunde nicht berechtigt ist, Leistungen gemäß diesem Vertrag oder Teile hiervon seinerseits auf den Markt zu bringen oder in anderer Weise bereitzustellen.

13    Datenschutz
Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten, insbesondere zu den Zwecken, für die wir Ihre Daten verarbeiten, sowie Ihren Betroffenenrechten und Ansprechpartnern, finden Sie in unserem Datenschutzhinweis unter https://data-privacy.realestate.bnpparibas.

14    Bekämpfung von Bestechung und Korruption
Der Kunde verpflichtet sich, dass weder er selbst noch eine seiner Tochtergesellschaften, Vorstände/Geschäftsführer, leitenden Angestellten oder Mitarbeiter im Zusammenhang mit diesem Vertrag eine Aktivität oder ein Verhalten an den Tag legen, das gegen geltende Antikorruptions- und Antibestechungsgesetze und -vorschriften verstößt.
Als Teil der BNP Paribas Gruppe setzen wir uns nachdrücklich für die Bekämpfung von Bestechung und Korruption ein. Wir beachten daher nicht nur die deutschen Anti-Bestechungs- und Korruptionsvorschriften, sondern insbesondere auch den französischen Sapin II Standard, der eine Angleichung an internationale Compliance Standards sicherstellen soll (Foreign Corrupt Practices Acts – FCPA – in den USA und UK Bribery Act, OECD-Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr, etc.).
Wir behalten uns vor, die Geschäftsbeziehung zu beenden, falls der Kunde den Tatbestand der Bestechung oder Korruption erfüllen sollte.

15    Sanktionen und Einfrieren von Vermögenswerten / Verhinderung von Geldwäsche / Terrorismusbekämpfung
Der Kunde erklärt und garantiert, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften, Vorstände / Geschäftsführer oder leitenden Angestellten eine natürliche oder juristische Person ("Person") ist, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person steht die,
(i) Sanktionen unterliegt;
oder
(ii) in einem mit Sanktionen belegten Land oder Gebiet gelegen, registriert, wohnhaft oder ansässig ist.
Darüber hinaus bestätigt und garantiert der Kunde, dass er die gesetzlichen Vorschriften über Sanktionen einhält und verpflichtet sich, Personen oder Einrichtungen, die von Sanktionsmaßnahmen betroffen sind, nicht von den Erträgen der mit uns durchgeführten Transaktionen oder Dienstleistungen profitieren zu lassen.
Der Kunde bestätigt und garantiert, dass die durchzuführende Transaktion oder die Art der Geschäftsbeziehung zu uns keine Verbindungen zu MSC-bezogenen Vorgängen/Investitionen hat, die Herkunft der für diese Transaktion verwendeten Geldmittel, einschließlich der an uns zu zahlenden Honorare, weder direkt noch indirekt aus einem der benannten MSCs stammen. Als „Major Sanctioned Countries“ (MSCs) werden Länder bezeichnet, die umfassenden Embargos unterliegen, oder die nach Kriterien der BNP Paribas Gruppe als Hochrisikoland gelten und bei denen die BNP Paribas Gruppe beschlossen hat, identisch verstärkte Kontrollmaßnahmen umzusetzen. Dies sind die aktuellen MSCs: Kuba, Iran, Syrien, Nordkorea, Krim Region/Sewastopol.
Darüber hinaus sind wir zu benachrichtigen, wenn die Dienstleistung und/oder Transaktion einen Bezug zu einem MSC aufweist und die Herkunft der für diese Dienstleistung und/oder Transaktion verwendeten Geldmittel, einschließlich der an uns zu zahlenden Honorare, direkt oder indirekt aus einem der benannten MSCs stammen.
Wir behalten uns vor, diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen, falls der Kunde, eine seiner Tochtergesellschaften, Vorstände, Geschäftsführer oder leitenden Angestellten Sanktionen unterworfen sind.
Für den Fall, dass ein von uns identifizierter und nachgewiesener Interessent (Gegenpartei) einer Sanktionsmaßnahme, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten, unterliegt, haben wir die Möglichkeit, das erhaltene Angebot abzulehnen. Der Kunde stimmt diesem Vorgehen zu und wird in diesem Fall keine Ansprüche gegen uns geltend machen.
Sollte sich im Laufe des Geschäftsprozesses und nach Übermittlung des Angebots an den Kunden herausstellen, dass die Gegenpartei von einer Sanktionsmaßnahme betroffen ist, vereinbaren die Parteien, den Geschäftsprozess in Bezug auf diese Gegenpartei auszusetzen.
Im Sinne dieser Klausel bedeutet "Sanktionen" alle wirtschaftlichen oder finanziellen Sanktionen oder restriktiven Maßnahmen, einschließlich des Einfrierens von Vermögenswerten, die von den Vereinigten Staaten von Amerika, dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der Französischen Republik, der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen für Sanktionen zuständigen Behörde erlassen, angewendet oder umgesetzt werden. "Sanktioniertes Land" bezeichnet jedes Land oder Gebiet, das Sanktionen unterliegt, die jegliche Geschäftsbeziehungen mit diesem Land oder Gebiet generell untersagen.
Der Kunde verpflichtet sich gegenüber uns, alle im Rahmen der Identifizierung, zur Geldwäschebekämpfung und Anti-Terrorismusfinanzierung, angeforderten Informationen und Dokumente zur Verfügung zu stellen. Wir behalten uns vor, die Geschäftsbeziehung außerordentlich zu kündigen, falls der Kunde seinen Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, mit einer Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung in Zusammenhang gebracht wird oder von Sanktionen betroffen sein sollte. Der Kunde erklärt, dass er uns von sämtlichen hieraus möglicherweise entstehenden Kosten oder Schäden freistellt.

16    Geltungsbereich / Anwendbares Recht
16.1  Geschäftsbedingungen des Kunden werden, soweit sie im Widerspruch zu diesen Bedingungen oder den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen stehen, von uns nicht anerkannt.

16.2  Im Rahmen des VSBGs (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) steht Ihnen die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein unter www.verbraucherschlichter.de zur Verfügung. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem VSBG bereit.

16.3  Auf das Verhältnis zwischen uns und dem Kunden findet – auch soweit es um außervertragliche Anspruchsgrundlagen geht – ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Düsseldorf.

16.4  Sonstige Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses bzw. jede Abweichung davon.

16.5  Sollten einzelne Bedingungen oder Vertragsteile unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen und Vertragsteile nicht. Die Parteien verpflichten sich, in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem, was die Parteien in Kenntnis der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der getroffenen Regelung vereinbart hätten, wirtschaftlich, rechtlich wie auch unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Parteien am nächsten kommt.

Vielfalt ist für uns als Unternehmen entscheidend, weswegen wir uns auch für den Gebrauch einer inklusiven, wertschätzenden Sprache einsetzen. Als Unternehmen, das vorwiegend im B2B-Bereich agiert, verwenden wir neutral in dieser Form Begriffe wie Kunde, Partner, Investor nicht bezogen auf Einzelpersonen, sondern auf Firmen, Institutionen oder andere Organisationen.